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«Deliktsumme» schrumpfte immer weiter

Beiständin soll Geld ihrer Klientin veruntreut haben – Prozess wirft schlechtes Licht auf die Kesb

Am Ende beantragt sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch: Acht Jahre nach Beendigung einer Beistandschaft sieht sich eine Frau dem Vorwurf der Veruntreuung ausgesetzt.

Über acht Jahre nach Abschluss einer Beistandschaft für die Kesb Sissach-Gelterkinden kämpft eine ehemalige Beiständin vor dem Baselbieter Strafgericht gegen den Vorwurf, Geld ihrer Klientin veruntreut und ihre Spuren mit einer gefälschten Urkunde verwischt zu haben. Nach der Parteiverhandlung in Muttenz gestern bleibt aber offen, worauf sich der Vorwurf letztlich stützt. Die vermutete Deliktsumme ist während der vierjährigen Strafuntersuchung von einem sechsstelligen Betrag «auf einen Bruchteil geschrumpft», wie der Gerichtspräsident festhielt.

So geht es weiter

Im Artikel: warum auch der Nachfolger als Beistand ohne jede Instruktion der Kesb amtete, was Verteidiger Matthias Aeberli zu «76 Franken pro Tag» sagt – und wann das Urteil fällt.

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