Einschränkungen Wasserbezug
Die anhaltende Trockenheit hat die gemeinsame Wasserversorgung Rothenfluh-Ormalingen-Gelterkinden an ihre Leistungsgrenzen gebracht. Abgestimmt mit den Partnergemeinden gelten deshalb verbindliche Einschränkungen: Das Bewässern von Rasen, Hecken und Zierpflanzen, das Reinigen von Terrassen und Fassaden, Fahrzeugwäsche sowie das Befüllen von Pools und Dorfbrunnen mit Trinkwasser sind untersagt. Erlaubt bleibt die gezielte Bewässerung von Neupflanzungen und Nutzpflanzen mittels Giesskanne. Der Brunnen auf dem Friedhof wurde abgeschaltet. Wasserintensive Bauarbeiten müssen bei der Brunnmeisterei angemeldet werden.







