Oberbaselbiet 22° · sonnigE-PaperAppAboMitmachenAnmelden
Volksstimme — Die Zeitung für das Oberbaselbiet

Gemeinden

Ersatzwahl Gemeinderat

Bis zum Ablauf der Frist am 10. August sind bei der Gemeindeverwaltung keine Kandidaturen eingegangen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine Wahl stattfinden kann. Jede stimmberechtigte Person in Seltisberg ist wählbar; eine vorgängige Kandidatur ist nicht erforderlich. Personen, die sich für das Amt zur Verfügung stellen möchten, können eigenständig für ihre Wahl werben. Nachwahl: Personen, die sich bei einer allfälligen Nachwahl zur Verfügung stellen möchten, können sich bis zum 12. Oktober bei der Gemeindeverwaltung melden. Die Namen der gemeldeten Personen werden anschliessend im Gemeindeanzeiger als wählbare Personen publiziert. Eine allfällige Nachwahl findet am 29. November statt.

Mehr zum Thema

Aus der neusten Ausgabe · Nr. 104

Zur Startseite →