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Wer soll am Mehrwert mitverdienen?

Abstimmung über Hauseigentümer-Initiative und Gegenvorschlag des Landrats

Bei Um- und Aufzonungen von Grundstücken kann die öffentliche Hand einen Teil des entstandenen Mehrwerts abschöpfen. Wie weit sie dabei gehen darf, entscheiden die Stimmberechtigten im Kanton am 27. September. Zur Auswahl stehen die Mehrwertabgabe-Initiative des Hauseigentümerverbands und der Gegenvorschlag des Landrats.

● Was ist eine Mehrwertabgabe?

Planerische Entscheide können den Wert eines Grundstücks erheblich steigern. Wird etwa Landwirtschaftsland zur Bauzone, entsteht eine Einzonung. Wird die zulässige Nutzung eines Grundstücks geändert, spricht man von einer Umzonung. Darf auf einem Grundstück künftig beispielsweise höher oder dichter gebaut werden, handelt es sich um eine Aufzonung. Einen Teil solcher planungsbedingter Wertsteigerungen kann die öffentliche Hand mit der Mehrwertabgabe abschöpfen. Bei Einzonungen schreibt das Bundesrecht eine Abgabe von mindestens 20 Prozent vor.

So geht es weiter

  • Im weiteren Artikel: was Ein-, Um- und Aufzonung unterscheidet
  • wo Initiative und Gegenvorschlag bei den 30 Prozent auseinandergehen
  • wie die Parteien und die Stichfrage stehen.

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