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Wirtschaftskammer scheitert vor Gericht

Initiative für höhere Kinderbetreuungsabzüge bleibt ungültig

Die Wirtschaftskammer will Eltern steuerlich entlasten, wenn sie mehr arbeiten und ihre Kinder dafür in einer Kita betreuen lassen.Bild zvg / Pixabay

Damit sich Arbeit für Eltern mehr lohnt, verlangt die Wirtschaftskammer höhere Steuerabzüge für die externe Kinderbetreuung. Doch ihre Forderung verstösst laut Kantonsgericht gegen Bundes recht.

Manchmal weist die Präsenz der Streitparteien darauf hin, wie ein Gerichtsfall endet: So war es auch gestern am Kantonsgericht. Während der Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat gleich mit vier Leuten anwesend war, kam lediglich ein Vertreter der Wirtschaftskammer (Wika) nach Liestal. Und dieser musste mitanhören, wie eine Stimmrechtsbeschwerde seines Chefs, Wika-Direktor Christoph Buser, vor dem höchsten Baselbieter Gericht Schiffbruch erlitt.

Buser – sozusagen der höchste Gewerbler im Kanton – wollte einen Entscheid des Landrats revidiert sehen: Das Baselbieter Parlament hatte eine Initiative der Wirtschaftskammer für rechtsungültig erklärt. Inhaltlich ging es dabei um die Forderung, dass die Kosten für die familienexterne Betreuung von Kindern bis 15 Jahren von den Steuern abgezogen werden können. Doch das Volksbegehren, das die Wika als Teil eines Initiativpakets lanciert hatte, weist einen juristischen Mangel auf, der sich laut Gericht nicht beheben lässt.

So geht es weiter

Im Artikel: warum Richter Niklaus Ruckstuhl mit einer Nanny argumentiert, weshalb Busers Vergleich mit der SVP-Prämieninitiative scheiterte – und warum ein Gang ans Bundesgericht fraglich ist.

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