AboBubendorf
Alle Urnenwahlen können nun still erfolgen
Der Souverän passt die Gemeindeordnung an
Die Gemeindeversammlung von Bubendorf hat der Teilrevision der Gemeindeordnung zugestimmt. Neu können alle Urnenwahlen still erfolgen, was bisher nur für die Wiederwahl des Gemeindepräsidiums galt. Auch angepasst wurden die Finanzkompetenzen des Gemeinderats.
Mit Ausnahme des Gemeindepräsidiums war die stille Wahl für Bubendörfer Behördenmitglieder bisher nicht vorgesehen. Dies hat die Gemeindeversammlung mit ihrer Zustimmung zur geänderten Gemeindeordnung nun geändert. Neu können sämtliche Ämter, für die bisher ausschliesslich die Urnenwahl vorgesehen war, auch still besetzt werden.
So geht es weiter
- Im weiteren Artikel: die neue Finanzkompetenz von 2 Millionen statt 500'000 Franken
- 250'000 Franken für den Belag der Brühlstrasse
- was Gemeindepräsident Mundwiler zur Revision sagt.
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