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Sanktionen, Bündnisse, Vermittlung
Das Wichtigste in Kürze zur Neutralitätsinitiative
Am 27. September stimmt die Schweiz über die Neutralitätsinitiative ab – und damit über die Frage, ob die «immerwährende und bewaffnete» Neutralität mit einem neuen Verfassungsartikel verankert werden soll.
Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 und damit seit der Gründung des Bundesstaats in der Verfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität ermöglicht es der Schweiz, ihre guten Dienste zu erbringen, also diplomatisch zwischen Konfliktparteien zu vermitteln. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung.
So geht es weiter
Im Artikel: Was das weitgehende Sanktionsverbot bedeuten würde, welche Rolle alt Bundesrat Christoph Blocher spielt – und warum Aussenminister Ignazio Cassis sagt: «Unsere Neutralität funktioniert.»
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