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Statt einer «Tat» bleiben teure Unterlassungen

Weitgehender Freispruch für Kesb-Beiständin vor Strafgericht

Sie werde künftig jedermann entschieden davon abraten, eine Beistandschaft im Auftrag der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) zu übernehmen: Das ist die Reaktion der 63-jährigen Frau, die nach einem vierjährigen Strafverfahren (siehe «Volksstimme» vom Dienstag, Seite 3) vor Gericht vom Vorwurf der Veruntreuung freigesprochen wurde.

Neben der Unbill der Untersuchung und Verdienstausfällen muss sie nämlich dennoch eine Teilverurteilung mit einer bedingten Strafe von 25 Tagessätzen à 50 Franken wegen Urkundenfälschung hinnehmen, vor allem aber Verfahrenskosten in Höhe von mehreren Tausend Franken berappen.

So geht es weiter

Einzelrichter Christoph Spindler übte Kritik in mehrere Richtungen – an der Kesb, an einer Basler Wirtschaftsprüfungsfirma und an der Privatklägerschaft. Was er zu den behaupteten 140 000 Franken sagte.

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