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Das Kreuz mit den zu grossen Bauzonen

Gemeinden müssen Vorgaben des Bundes erfüllen – das ist jedoch nicht einfach

Bis 2027 dürften kaum alle überdimensionierten Bauzonen im oberen Baselbiet und im Laufental verkleinert sein. Zumal massive Entschädigungsforderungen drohen – auch wenn es nach einem Bundesgerichtsurteil Spielraum geben könnte.

Im Jahr 2019 wurde dem Kanton Baselland vom Bundesrat mitgeteilt, dass 30 vorwiegend ländliche Gemeinden im oberen Kantonsteil und im Laufental ihre Bauzonen redimensionieren müssen. Dies, weil die Auslastung von deren Wohn-, Misch- und Zentrumszonen weniger als 90 Prozent beträgt – und diese daher zu gross sind.

Im Jahr 2023 erstattete der Kanton Bericht an den Bund darüber, wie sich die räumliche Entwicklung im beobachteten Zeitraum von 2019 bis 2022 in den entsprechenden Gemeinden entwickelt hat. Dieser erste Schritt wurde vom Bundesamt für Raumplanung (ARE) in verschiedener Hinsicht positiv beurteilt. Gleichzeitig stellte das Bundesamt aber unzweifelhaft auch Handlungsbedarf fest.

So geht es weiter

23 Gemeinden liegen noch unter der geforderten Marke – welche, sagt der Kanton nicht. Wie Kilchberg und Langenbruck vorgehen und was ein Bundesgerichtsurteil aus Mellingen ändern könnte.

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